Wie und wo erhalte ich meine Kontoauszüge? Wie lange dauert die Bearbeitung meines Top-Kredit Antrags? Wie melde ich mich zum photoTAN Verfahren an?
Wir geben Ihnen auf all Ihre Fragen direkt die passenden Antworten. Egal, ob Sie mehr zu unseren Produkten oder zu unseren Services wissen wollen - einfach schnell hier checken und nachlesen.
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Zur Eröffnung des Top-Girokonto müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ihr Top-Girokonto können Sie einfach online eröffnen. Als Neukunde legitimieren Sie sich am bequemsten in rund 5 Minuten über die Video-Legitimation. Eine Einsendung des Antrags ist nicht erforderlich.
Alternativ legitimieren Sie sich bei einem Mitarbeiter der Deutschen Post per Postident-Verfahren – hierzu benötigen Sie den Postident-Coupon aus den Antragsunterlagen und Ihr gültiges Ausweisdokument. Den unterschriebenen Antrag senden Sie bitte in einem frankierten Briefumschlag an: norisbank GmbH, 10910 Berlin. Tipp: Am besten gleich in der Filiale der Deutschen Post abgeben.
Als Bestandskunde können Sie das Top-Girokonto in Ihrem Online-Banking sofort durch Bestätigung per TAN beantragen.
Sofern Sie sich als Neukunde per Video-Legitimation legitimieren und der Antrag erfolgreich geprüft wurde, erhalten Sie direkt die IBAN Ihres norisbank Girokontos. Andernfalls erfolgt die Eröffnung in der Regel innerhalb von 2 Arbeitstagen, sobald Ihre Unterlagen vollständig eingegangen sind. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung mit Ihrer neuen IBAN per Post.
Ja, für die Kontoführung des Top-Girokontos fällt bei einem monatlichen Geldeingang in Höhe von 500,00 Euro oder mehr kein Entgelt an. Für die Monate, in denen Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, berechnen wir für Kontoeröffnungen ab dem 27.01.2021 ein Entgelt in Höhe von 3,90 Euro zum nächsten Quartalsende. Der Eröffnungsmonat ist kostenfrei, damit Sie Ihre Zahlungspartner über die neue norisbank Kontoverbindung informieren können. Tipp: Nutzen Sie dazu gerne unser Kontowechselangebot.
Weitere Informationen zum kostenlosen Top-Girokonto finden Sie in unserem Preis- / Leistungsverzeichnis.
Leider nein. Unser Produktangebot richtet sich nur an nicht selbstständige Privatkunden für ihren privaten Zahlungsverkehr (unter anderem Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften).
Selbstständigen bieten wir über unseren Partner FYRST ein leistungsstarkes und preiswertes Geschäftskonto.
Vor der Eröffnung des Girokontos prüfen wir Ihre Bonität. Dazu berücksichtigen wir verschiedene Faktoren, zu denen auch eine Auskunft bei der SCHUFA gehört. Erfüllen Sie trotz eines negativen SCHUFA-Eintrags die wesentlichen Anforderungen, bieten wir Ihnen eine Alternative für das Top-Girokonto an: Eröffnen Sie bei der norisbank einfach und bequem das leistungsstarke Girokonto plus. Ein Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) kann in solch einem Fall ebenfalls nicht eingeräumt werden.
Auch ohne Gehaltseingang können Sie das Top-Girokonto eröffnen. Für die Kontoführung des Top-Girokontos fällt bei einen monatlichen Geldeingang (auch bei eigenen Überweisungen) in Höhe von 500,00 € oder mehr kein Entgelt an. Für die Monate, in denen Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, berechnen wir ein Entgelt in Höhe von 3,90 € zum nächsten Quartalsende. Bitte beachten Sie: Bestimmte Leistungen wie einen Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) beziehungsweise eine Mastercard Kreditkarte für bargeldloses Bezahlen und kostenfreie Bargeldauszahlungen im Ausland können wir dann nicht vergeben. Diese Services sind an monatliche Geldeingänge in Form von Gehalt oder Rente gebunden. Sofern das Girokonto nicht als Gehaltskonto genutzt wird, stellen wir Ihnen gerne unsere Mastercard direkt (Debitkarte) aus. Sie bietet Ihnen ebenfalls kostenlose Bargeldauszahlungen an den Geldautomaten unserer ausländischen Kooperationspartner sowie weitere 12 Bargeldauszahlungen pro Jahr an allen Geldautomaten im In- und Ausland. Außerdem fällt beim bargeldlosen Bezahlen weltweit kein Auslandseinsatzentgelt an.
Wer in einem Land Urlaub macht, das nicht zum Euro-Raum gehört, sollte Vorsicht walten lassen. In der letzten Zeit berichteten die Medien verstärkt über Geldautomatenbetreiber, bei denen sich Kunden entscheiden sollten:
Soll die Abrechnung der Bargeldauszahlung in Landeswährung oder in Euro erfolgen? Die zweite Option wird meist als „fester Tauschkurs“ oder „Umrechnung in Euro“ angeboten. Doch der vermeintlich stabile Wechselkurs zwischen Landeswährung und Euro hat sich in der Vergangenheit oft als Täuschung herausgestellt. Wer diese Option wählt, zahlt meistens einen erheblichen Aufschlag. Besser ist es, den flexiblen Wechselkurs zu nehmen. Dieser Kurs bildet sich auf dem Devisenmarkt, wird von allen Kartengesellschaften und Banken genutzt – und fällt in der Regel günstiger aus. Um sich im Ausland kostenlos Bargeld auszahlen lassen zu können, empfehlen wir die Mastercard Kreditkarte. Bei entsprechender Bonität kann sie zum norisbank Girokonto ausgestellt werden. Für gebührenfreie Bargeldauszahlungen zum tagesaktuellen Wechselkurs achten Sie darauf, dass der Geldautomat das Mastercard Logo besitzt. Unsere Mastercard direkt (Debitkarte) bietet Ihnen ebenfalls kostenlose Bargeldauszahlungen an den Geldautomaten unserer ausländischen Kooperationspartner sowie weitere 12 Bargeldauszahlungen pro Jahr an allen Geldautomaten im In- und Ausland.
Mit der Maestro-Card oder Servicecard (Debitkarten) können Sie sich an den rund 9.000 Geldautomaten der Cash Group Bargeld auszahlen lassen – kostenlos. Den nächstgelegenen Automaten zeigt Ihnen unser Geldautomaten-Finder. Auch an den 1.300 Shell-Tankstellen in Deutschland sowie an der Kasse im teilnehmenden Handel bei ca. 22.000 Märkten können Sie sich Bargeld auszahlen lassen (u. a. bei Netto, Rewe, Lidl, Penny und ALDI Süd), bis max. 200,-€ ab einem Mindesteinkaufswert, z.B. 10,- oder 20,-€ – abhängig vom Handelspartner.
Mit der Servicecard der norisbank können Sie sich an allen Geldautomaten der Cash Group in Deutschland kostenlos Bargeld auszahlen lassen. Zudem können Sie die Banking-Terminals der Deutschen Bank für Überweisungen und die Verwaltung von Daueraufträgen nutzen. Auch bargeldloses Bezahlen in Geschäften, Tankstellen oder Restaurants ist möglich. Ganz einfach per Geheimzahl.
Unsere Mastercard direkt (Debitkarte) ist auch ohne Bonitätsvoraussetzung erhältlich. Mit dieser können Sie kostenlose Bargeldauszahlungen an inländischen Geldautomaten der Deutschen Bank und den Geldautomaten unserer ausländischen Kooperationspartner sowie weltweit an allen weiteren Geldautomaten Bargeldauszahlungen gegen ein Entgelt gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis vornehmen.
Aus Sicherheitsgründen liegt das Standardlimit der Maestro-Card bei 1.000€ pro Tag und 3.000€ innerhalb von sieben Tagen. Wenn Sie über eine noch größere Summe verfügen oder sich einen höheren Bargeldbetrag auszahlen lassen wollen, müssen Sie dies vorher im Online-Banking freischalten lassen. Der Service ist für Sie kostenlos, der verfügbare Höchstbetrag liegt bei 9.990€. Ihr Wunschbetrag ist dann sieben Tage lang freigeschaltet. Sie können sich das Bargeld entweder auf einmal auszahlen lassen oder in mehreren Teilbeträgen. Dafür können Sie die rund 9.000 Geldautomaten der Cash Group nutzen. Nach Ablauf der sieben Tage endet aus Sicherheitsgründen die Freischaltung. Das Debitkartenlimit der Maestro-Card wird wieder auf 1.000€ pro Tag und 3.000€ innerhalb von sieben Tagen zurückgesetzt.
Für ein sicheres Einkaufen im Internet, egal, ob bei Online-Shops oder Reise-Anbietern, verwenden immer mehr Unternehmen den Mastercard SecureCode. Dieses Sicherheitsverfahren kommt zunehmend bei Mastercard Zahlungen Ihrer Debit- oder Kreditkarte zum Einsatz. Wir nennen das Verfahren 3D Secure. Hierbei wird ein Sicherheitsmerkmal genutzt, das Sie aus dem Online-Banking kennen: Um sich als Käufer und rechtmäßiger Karteninhaber zu legitimieren, müssen Sie die Transaktion (bargeldloses Bezahlen) mithilfe einer der Pushfunktion Ihrer photoTAN oder einer mobileTAN bestätigen. Beim mobileTAN-Verfahren ist zusätzlich die Eingabe einer Internet-PIN notwendig. Mehr zu 3D Secure.
Sie kombinieren die Vorteile einer Maestro-Card oder Servicecard (Debitkarten) fürs Inland mit den Vorzügen einer Kreditkarte, gerade beim Bezahlen im Ausland. Auch im Internet haben Sie mit der Mastercard immer das passende Zahlungsmittel zur Hand. Ob Hotelbuchungen, Flug oder Mietwagen, mit der Kreditkarte kann man meist schneller und einfacher zahlen. Zudem kann gerade die Kreditkarte von Mastercard weltweit fürs bargeldlose Bezahlen verwendet werden. Mehr als 36 Millionen Terminals akzeptieren sie. In Deutschland kann man dagegen praktisch überall mit der Maestro-Card oder Servicecard bargeldlos zahlen. Allein der Handel zählt 800.000 Terminals.
Der größte Unterschied: Bei der Maestro-Card wird der Betrag innerhalb von 1 bis 3 Tagen vom Girokonto abgebucht. Bei der Mastercard Kreditkarte werden die Umsätze (Bargeldauszahlungen, bargeldloses Bezahlen) gesammelt und nur einmal pro Monat in Rechnung gestellt, in der Regel am Monatsende. Die gesamte Summe wird dann auf einmal vom norisbank Girokonto abgebucht. Während für die Mastercard Kreditkarte das Girokonto in erster Linie als Referenzkonto dient, ist die Maestro-Card eng mit dem Konto verbunden. Mit ihr kann man am Banking-Terminal der Deutschen Bank Kontoauszüge drucken (sofern Sie das Online-Postfach im Online-Banking nicht nutzen), Überweisungen beauftragen, Daueraufträge bearbeiten oder sich am Geldautomat Bargeld auszahlen lassen. An den rund 9.000 Geldautomaten der Cash Group, die in Deutschland stehen, ist dies kostenlos möglich. Mit der Mastercard Kreditkarte können Sie sich darüber hinaus im Ausland kostenlos Bargeld auszahlen lassen. Dafür muss der Geldautomat das Mastercard Logo aufweisen. Auch beim bargeldlosen Bezahlen hat die Kreditkarte international eine größere Bedeutung.
Die Kontoführung für das Top-Girokonto ist bei einen monatlichen Geldeingang in Höhe von 500,00 € oder mehr kostenlos. Für die Monate, in denen Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, berechnen wir ein Entgelt in Höhe von 3,90 € zum nächsten Quartalsende. Für die Mastercard Kreditkarte wird kein Jahresbetrag fällig (Bonität und monatliche Gehaltseingänge auf dem Top-Girokonto vorausgesetzt). Es können für weitere Leistungen Entgelte anfallen, die Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen können.
Der große Vorteil liegt darin, dass man ihn jederzeit und sofort nutzen kann. Eine Vorankündigung bei der Bank oder der Abschluss eines separaten Kreditvertrages ist nicht erforderlich. Mit jedem zurückgezahlten Euro verringert sich die Zinsbelastung – denn die Zinsen für den Dispositionskredit werden tagesaktuell berechnet, auch wenn sie nur quartalsweise abgebucht werden.
Generell ist der Dispositionskredit dafür gedacht, kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken. Für alle, die eine größere Anschaffung planen, die über den Kreditrahmen hinausgeht, ist der Ratenkredit eine günstigere Alternative. Die Summe steht von vornherein fest, der Zinssatz ist niedriger als beim Dispokredit, die Rückzahlung erfolgt innerhalb eines vorab vereinbarten Zeitraums durch monatliche Lastschrifteinzüge. Auch wer einen in Anspruch genommenen Dispositionskredit nur langsam zurückzahlen kann, sollte seinen Dispositionskredit nicht dauerhaft nutzen, sondern auf unseren Top-Kredit umschulden. Damit sparen Sie bares Geld. Unser Tipp: Mit unserem FinanzPlaner haben Sie Ihre Kontoentwicklung immer im Blick. Wie bei einem Haushaltsbuch erfasst der FinanzPlaner Einahmen und Ausgaben und sortiert diese nach verschiedenen Kategorien. Mithilfe von Diagrammen und Grafiken haben Sie so beide Seiten im Blick und können besser die finanziellen Spielräume ausloten.
Einen Dispositionskredit können Sie einfach in Ihrem Online-Banking beantragen. Jetzt Dispositionskredit beantragen.
Die Vergabe eines Dispositionskredites bei der norisbank ist bonitätsabhängig und wird individuell geprüft. Unter anderem ist die Erfüllung der folgenden Kriterien erforderlich:
Aufgrund der unbeschränkten Verfügbarkeit des Dispositionskredits kann daraus die Versuchung entstehen, mehr Geld auszugeben, als man eigentlich sollte. So besteht die Möglichkeit, dass man den Überblick über seinen Kontostand verliert und ins Minus gerät. Obwohl die Höhe des Dispositionskredits begrenzt ist, kann es dann länger dauern, bis der Kontostand wieder konstant im Plus ist.
Beim Dispositionskredit handelt es sich um eine Kreditlinie, auch Kreditrahmen genannt. Damit die Bank ihn gewährt, muss man eine entsprechende Bonität vorweisen, zum Beispiel durch monatliche Gehalts-, Lohn- oder Renteneingänge. Der Dispositionskredit kann maximal bis zur dreifachen Höhe der anrechenbaren monatlichen Überweisungseingänge auf das norisbank Girokonto eingeräumt werden. Der Höchstbetrag liegt bei 10.000€. Wurde ein Dispositionskredit vereinbart, kann er jederzeit in Anspruch genommen werden. Man muss dabei nicht den gesamten Betrag abrufen, sondern schöpft den Rahmen nur so weit aus wie notwendig. Zinsen für den Kredit zahlen Sie nur dann, wenn Sie das Girokonto auch tatsächlich überziehen. Wie hoch der Zinssatz ist, legt jede Bank selbst fest. In unserem Preisaushang finden Sie die aktuell gültigen Zinsen für den Dispositionskredit. Die Rückzahlung erfolgt dann wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen.
Zur Eröffnung des Girokonto plus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Sie sind eine nicht selbstständige Privatperson. Sie nutzen das Girokonto plus für den privaten Zahlungsverkehr (u.a. Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften) und führen es auf eigene Rechnung. Sie leben in Deutschland, einem anderen Land der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz.
Ihr Girokonto plus können Sie einfach online eröffnen. Als Neukunde legitimieren Sie sich bitte bei einem Mitarbeiter der Deutschen Post per PostIdent – hierzu benötigen Sie Ihren aktuellen Personalausweis oder Reisepass. Der Mitarbeiter der Deutschen Post sendet uns die Unterlagen für Sie kostenlos zu.
Vor einer Kontoeröffnung prüfen wir verschiedene Kriterien. Sofern die wesentlichen Anforderungen erfüllt werden, bieten wir Ihnen auch bei vorhandenen negativen SCHUFA-Einträgen grundsätzlich die Führung unseres leistungsstarken Girokonto plus an.
Für die Legitimierung nutzen Sie bitte das PostIdent-Verfahren. Die dafür vorgesehenen Formulare finden Sie in Ihrem Produktantrag.
Beim Abschluss eines Produkts müssen Sie sich legitimieren. Das können Sie direkt online über die Videolegitimation oder über das Postident-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post.
So funktioniert das Postident-Verfahren:
Informationen zum Kontostand Ihres Top-Girokontos erhalten Sie jederzeit in Ihrem Online-Banking. Wir stellen Ihnen Ihre Kontoauszüge zu Monatsbeginn in das Postfach in Ihrem Online-Banking ein. Sie haben dann 50 Kalendertage Zeit Ihre Kontoauszüge abzurufen, bevor wir verpflichtet sind, Ihnen diese postalisch zuzusenden. Für die Zusendungen wird kein Entgelt berechnet, lediglich der hierfür entstehende Aufwand (Porto) wird Ihnen in Rechnung gestellt.
Sobald Ihre Unterlagen vollständig eingegangen sind, erfolgt die Prüfung der Unterlagen und die Eröffnung des Kontos zeitnah. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung mit Ihrer neuen IBAN per Post.
Mit Ihrer Servicecard können Sie an den Banking-Terminals der Deutschen Bank z.B. Überweisungen tätigen. Darüber hinaus können Sie mit der Servicecard deutschlandweit Bargeldauszahlungen an allen Geldautomaten vornehmen und z.B. in Geschäften und an Tankstellen, wo Sie das Girocard-Logo sehen, bargeldlos bezahlen – ganz einfach mit Ihrer Geheimzahl.
Wir unterstützen Sie gern bei der Kündigung und dem Umzug Ihrer Kontoverbindung. Mit unserem Formular für die Kontowechselhilfe aus dem Formularcenter informieren wir nicht nur Ihre bisherige Bank über den Umzug, sondern teilen auf Wunsch auch allen Ihren Zahlungspartnern die neue Kontoverbindung mit und übernehmen ggfs. bestehende Daueraufträge von Ihrer bisherigen Bank, wenn Sie dieses wünschen. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Kontowechsel.
Informationen zum Kontostand Ihres norisbank Girokontos erhalten Sie jederzeit in Ihrem Online-Banking. Wir stellen Ihnen Ihre Kontoauszüge zu Monatsbeginn in das Postfach in Ihrem Online-Banking ein. Sie haben dann 50 Kalendertage Zeit Ihre Kontoauszüge abzurufen, bevor wir verpflichtet sind, Ihnen diese postalisch zuzusenden. Für die Zusendung wird kein Entgelt berechnet, lediglich der hierfür entstehende Aufwand (Porto) wird Ihnen in Rechnung gestellt.
Ihr Girokonto plus können Sie einfach online beantragen. Füllen Sie zunächst unsere Antragsstrecke für das kostenlose Top-Girokonto aus. Als Neukunde können Sie sich mit dem POSTIDENT-Verfahren oder der Videolegitimation identifizieren. Wir prüfen Ihre Angaben und eröffnen bei passender Bonität ein Top-Girokonto für Sie oder senden Ihnen alternativ Ihren Antrag für das leistungsstarke Girokonto plus per Post zu.
Vor einer Kontoeröffnung prüfen wir verschiedene Kriterien. Sofern die wesentlichen Anforderungen erfüllt werden, bieten wir Ihnen auch bei vorhandenen negativen SCHUFA-Einträgen grundsätzlich die Führung unseres leistungsstarken Girokonto plus an.
Zur Eröffnung des Girokonto plus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Sie sind eine nicht selbstständige Privatperson.
Mit Ihrer Servicecard können Sie in Geschäften und an Tankstellen wo Sie das Girocard-Logo sehen, bargeldlos bezahlen – ganz einfach mit Ihrer Geheimzahl. Darüber hinaus können Sie deutschlandweit Bargeldauszahlungen an allen Geldautomaten vornehmen – kostenlos an rund 9.000 Geldautomaten der Cash Group (Postbank, Deutschen Bank, Commerzbank und HypoVereinsbank), ca. 1.300 Shell-Tankstellen und an der Kasse im teilnehmenden Handel bei ca. 14.000 Märkten (z.B. bei ALDI SÜD, Netto-Markendiscount, PENNY, REWE, toom Baumarkt, Famila, tegut und manche Märkte von Edeka), bis max. 200,-€ , ab einem Mindesteinkaufswert, z.B. 10,- oder 20 € – abhängig vom Handelspartner. Außerdem können Sie die Banking-Terminals der Deutschen Bank nutzen, um z.B. Überweisungen zu tätigen.
Damit für Ihr norisbank Girokonto ein Dispositionskredit eingeräumt werden kann, ist Ihre persönliche Bonität entscheidend. In diesem Zusammenhang werden unter anderem Ihre monatliche Geldeingänge (z.B. Gehalt, Lohn, Rente) individuell berücksichtigt. Der Dispositionskredit kann maximal bis zur dreifachen Höhe der anrechenbaren monatlichen Geldeingänge auf dem norisbank Girokonto eingeräumt werden. Der Höchstbetrag liegt bei 10.000€.
Die Vergabe eines Dispositionskredites ist bonitätsabhängig und wird von uns individuell geprüft. Unter anderem ist die Erfüllung der folgenden Kriterien erforderlich:
Wir unterstützen Sie gern bei der Kündigung und dem Umzug Ihrer Kontoverbindung. Mit unserem Formular für die Kontowechselhilfe aus dem Formularcenter legen Sie den Umfang unserer Hilfe fest: Information Ihrer bisherigen Bank über den Umzug, Ihrer Zahlungspartner über die neue Kontoverbindung bei uns und Übernahme von ggfs. bestehenden Daueraufträgen von Ihrer bisherigen Bank. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Kontowechsel.
Das Top-Girokonto für Studenten können Sie einfach online eröffnen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden:
Bis 21 Jahre fällt für die Kontoführung des Top-Girokontos für Studenten kein Entgelt an. Ab 21 Jahren fällt für die Kontoführung des Top-Girokontos bei einen monatlichen Geldeingang (auch bei eigenen Überweisungen) in Höhe von 500,00 € oder mehr kein Entgelt an. Für die Monate, in denen Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, berechnen wir ein Entgelt in Höhe von 3,90 € zum nächsten Quartalsende. Sofern Ihr Kontoguthaben 50.000 übersteigt, berechnen wir für den übersteigenden Betrag unabhängig von Geldeingang und Alter ein Verwahrentgelt von aktuell 0,5% p.a.
Auch für die Kreditkarte (Bonität und monatliche Geldeingänge vorausgesetzt) erheben wir keinen Jahresbeitrag. Mit der Maestro-Card (Debitkarte) und der Mastercard Kreditkarte sind zudem Bargeldauszahlungen in Deutschland und weltweit ebenfalls kostenlos für Sie. Das gilt auch, wenn Sie kein Student mehr sind, sondern ins Berufsleben starten und das Top-Girokonto als Gehaltskonto nutzen. Sofern das Girokonto nicht als Gehaltskonto genutzt wird, stellen wir Ihnen gerne unsere Mastercard direkt (Debitkarte) aus. Sie bietet Ihnen ebenfalls kostenlose Bargeldauszahlungen an den Geldautomaten unserer ausländischen Kooperationspartner sowie weitere 12 Bargeldauszahlungen pro Jahr an allen Geldautomaten im In- und Ausland. Außerdem fällt beim bargeldlosen Bezahlen weltweit kein Auslandseinsatzentgelt an.
Ja, das ist möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine Mastercard Kreditkarte beantragen. Sie erhalten die Kreditkarte nach Prüfung Ihrer Bonität. Dann können Sie sich im Ausland kostenlos Bargeld an allen Geldautomaten mit Mastercard Logo auszahlen lassen. Auch die Mastercard Kreditkarte selbst kostet Sie keinen Cent, denn wir erheben für die Mastercard Kreditkarte keinen Jahresbeitrag.
Weiterer Vorteil:
Sie können mit der Mastercard Kreditkarte weltweit bargeldlos bezahlen, an rund 36 Millionen Terminals wird die Mastercard Kreditkarte akzeptiert. Und dank der innovativen und sicheren NFC-Technologie ist bei kleineren Beträgen unter 25€, in der Regel keine Geheimzahl erforderlich. Sofern das Girokonto nicht als Gehaltskonto genutzt wird, stellen wir Ihnen gerne unsere Mastercard direkt (Debitkarte) aus. Sie bietet Ihnen ebenfalls kostenlose Bargeldauszahlungen an den Geldautomaten unserer ausländischen Kooperationspartner sowie weitere 12 Bargeldauszahlungen pro Jahr an allen Geldautomaten im In- und Ausland. Außerdem fällt beim bargeldlosen Bezahlen weltweit kein Auslandseinsatzentgelt an.
Selbstverständlich können Sie auch Ihre Maestro-Card im Ausland nutzen. Allerdings können bei Bargeldauszahlungen zusätzliche Entgelte anfallen. Mehr dazu erfahren Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis. Aus Sicherheitsgründen ist die Maestro-Card auf den Gebrauch im SEPA-Raum beschränkt. Wenn Sie sich außerhalb des SEPA-Raums Bargeld von Ihrem Top-Girokonto für Studenten auszahlen lassen wollen, müssen Sie zuvor die Maestro-Card für das betreffende Land freischalten lassen. Über das Online-Banking können Sie die Freischaltung selbst veranlassen.
Von Ihrem bisherigen Konto automatisch übernehmen: Sofern Sie bei Ihrer bisherigen Bank bereits das Online-Banking genutzt haben und diese Bank das HBCI-Verfahren unterstützt, können Sie die Umsatzdaten ganz einfach importieren lassen. Auf Ihren Wunsch analysieren wir Ihre Umsätze, bereiten diese in den Kategorien Lastschriften, Überweisungseingänge und Daueraufträge auf und unterbreiten Ihnen umfassende Vorschläge zur schnellen Information Ihrer Zahlungspartner.
Aus unserem Verzeichnis auswählen: Falls Sie die automatische Übernahme Ihrer Zahlungspartner nicht nutzen möchten, können Sie aus den häufigsten Kategorien oder direkt über die Suche Ihre entsprechenden Zahlungspartner für eine entsprechende Benachrichtigung auswählen. Selbst anlegen: Sofern Sie einen Zahlungspartner in unseren Vorschlägen nicht finden, können Sie auch selbst schnell und einfach eigene Zahlungspartner anlegen.
Die Benachrichtigung erfolgt anhand der Vorgaben Ihrer Zahlungspartner. Ob eine Mitteilung automatisch verschickt wurde, können Sie unter der Rubrik „Bearbeitungsstatus“ nachsehen. Alle Zahlungspartner, bei denen unter Benachrichtigung „automatisch" vermerkt ist, werden durch uns für Sie kostenlos und portofrei informiert. Bei einigen Unternehmen ist allerdings für die Änderung Ihrer Kontoverbindung Ihre Unterschrift erforderlich. Bei dem jeweiligen Zahlungspartner ist dann unter Benachrichtigung entsprechend „manuell" vermerkt. Die Mitteilungen an diese Zahlungspartner können leider nicht automatisch über uns versendet werden. In solchen Fällen drucken Sie die Mitteilungen einfach selbst aus und verschicken diese per Post. Einige Online-Unternehmen erwarten die Änderung der Bankverbindung in deren Kundenportalen. Um Ihnen diese Änderung entscheidend zu erleichtern, stellen wir Ihnen einen Link zum jeweiligen Portal im Bereich „Benachrichtigungen“ zur Verfügung. Diese Zahlungspartner werden unter Bearbeitungsstatus mit „online" gekennzeichnet.
Den Service stellen wir Ihnen völlig kostenfrei zur Verfügung.
Der Online-Kontowechselserviceservice steht unseren Kunden kostenlos zur Verfügung. Bei Mitteilungen, die Sie selbst versenden, tragen Sie die Portokosten.
Sie benötigen lediglich für die von Ihnen selbst versendeten Mitteilungen Umschläge – nutzen Sie deshalb einfach entsprechende Versandhüllen aus Ihrem privaten Bestand.
Sie können die Kontowechselhilfe in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihr bisheriges Girokonto und das neue norisbank Girokonto für überwiegend private Zwecke nutzen,
Wir haben den Ablauf für Sie hier in zusammen gefasster Form dargestellt.
Nach dem Gesetz dürfen für die Bereitstellung der Informationen, die Übersendung von Listen und die Schließung Ihres bisherigen Kontos keine Entgelte berechnet werden. Etwaige sonstige mit einem Kontenwechsel verbundene Entgelte und Kosten können dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Ihres bisherigen Kreditinstituts entnommen werden. Die norisbank erhebt im Rahmen des Kontowechsels grundsätzlich keine Entgelte.
In der Ermächtigung zur Kontowechselhilfe muss eine gültige IBAN angegeben werden, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung für das Top-Girokonto noch nicht feststeht. Nach Bearbeitung Ihres Antrags und Eröffnung Ihres norisbank Girokontos senden wir Ihnen umgehend ein Willkommensschreiben mit Ihrer neuen IBAN zu. Wir freuen uns, wenn wir daraufhin von Ihnen ein Ermächtigungsformular für die Kontowechselhilfe erhalten.
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit uns in der Eigenschaft als übertragender oder als empfangender Zahlungsdienstleister besteht die Möglichkeit, die Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (bankenombudsmann.de) anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 040307, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: ombudsmann@bdb.de, zu richten. Eine Übersicht über alle weiteren außergerichtlichen Streitschlichtungssysteme im Bereich der Finanzwirtschaft kann unter https://die-dk.de/kontofuehrung/verbraucherschlichtungsstellen/ abgerufen werden.
Wir leiten Ihren Auftrag zur Kontowechselhilfe gerne an Ihr bisheriges Kreditinstitut weiter. Leider haben wir keinen Einfluss darauf, ob die gewünschten Informationen bei Ihrem bisherigen Kreditinstitut noch verfügbar sind. Auf jeden Fall informieren wir Sie über die weitere Bearbeitung Ihres Auftrags.
Ja, das ist kein Problem. Im Ermächtigungsformular für die gesetzliche Kontowechselhilfe haben Sie die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Mit diesem wird Ihr bisheriges Kreditinstitut ermächtigt, einen dem Sollsaldo entsprechenden Betrag bei Kontoschließung von Ihrem norisbank Girokonto abzubuchen. Bitte achten Sie darauf, dass das norisbank Girokonto die erforderliche Deckung aufweist – durch ein entsprechendes Guthaben oder durch einen ausreichenden Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung).
Die Kontowechselhilfe kann auch für Gemeinschaftskonten genutzt werden. Dazu müssen alle Kontoinhaber die Ermächtigung unterschreiben. Ein Wechsel von einem Einzel- auf Gemeinschaftskonto ist möglich. Umgekehrt - also von einem Gemeinschaftskonto auf ein Einzelkonto - ist ein Wechsel leider nicht vorgesehen, da nicht zuverlässig zugeordnet werden kann, welche Zahlung dem jeweiligen Kontoinhaber zuzuordnen ist.
Für die korrekte Durchführung der Kontowechselhilfe wird zu Ihrem Schutz ein ordnungsgemäß ausgefülltes Ermächtigungsformular benötigt. Das bisherige Kreditinstitut benötigt für die weitere Bearbeitung einige Informationen von der norisbank. Daher muss der Auftrag bei der norisbank erteilt werden.
Ja, aber das Vorgehen ist hier ein anderes. In solchen Fällen können Sie von Ihrer bisherigen Bank Informationen über Ihre bisherigen Zahlungsvorgänge (Überweisungseingänge, Lastschriften und Daueraufträge der letzten 13 Monate) anfordern. Mit diesen Unterlagen können Sie zu Ihrer neuen Bank in einem anderen Land gehen und die Eröffnung eines neuen Kontos beantragen. Es findet keine direkte Übergabe der Informationen zwischen beiden Banken statt. Möchten Sie die Informationen von der norisbank für einen Kontoumzug ins Ausland erhalten, nutzen Sie folgendes Formular.
Das Ermächtigungsformular für die Kontowechselhilfe können Sie direkt hier online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an uns senden
Auf Ihren Wunsch informieren wir Ihre Vertrags- und Zahlungspartner wie Arbeitgeber, Vermieter oder Stromanbieter über Ihre neue Bankverbindung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Kontowechsel. Möchten Sie diese lieber selbst informieren? Dann können Sie direkt unsere Mustermitteilung für Ihre Zahlungspartner nutzen.
Sofern Sie die Kontowechselhilfe nach dem Zahlungskontengesetz nicht nutzen möchten, stellen wir Ihnen gerne folgende Formulare und Checklisten zur Verfügung, um Ihnen den Wechsel etwas zu erleichtern:
Sie füllen einfach das Ermächtigungsformular aus, drucken es aus, unterschreiben es und senden es per Post an norisbank GmbH, 10910 Berlin.
Das über das pfändungsfreie hinausgehende Guthaben wird gesperrt und steht unter bestimmen Voraussetzungen im folgenden Monat bis zur Höhe des Freibetrages als neues Guthaben zur Verfügung (u.a. durch Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften). Anderenfalls ist die Bank verpflichtet, dieses für den pfändenden Gläubiger zu sperren und ggf. an diesen zu überweisen.
Sollten Sie Ihr pfändungsfreies Guthaben nicht vollständig verbraucht haben, wird der Restbetrag einmalig in den nächsten Monat übertragen. In diesem Folgemonat steht Ihnen dieser Betrag dann zusätzlich zu neuem pfändungsfreien Guthaben zur Verfügung.
Zahlungsaufträge (u.a. Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften) werden nicht ausgeführt, wenn das pfändungsfreie Guthaben in dem jeweiligen Monat nicht mehr ausreicht. Bei der Nichtausführung ist die Bank gesetzlich verpflichtet, Sie hierüber zu unterrichten. Um die hierbei entstehenden Kosten zu vermeiden, ist es ratsam, dass Sie vorher den Stand Ihres noch verfügbaren Guthabens überprüfen.
Doch. Auch das P-Konto kann eine Kontopfändung nicht verhindern. Es ist als einziger Kontopfändungsschutz gerade dafür gedacht, Ihnen auch bei einer Pfändung die Teilnahme am Zahlungsverkehr (u.a. Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften) zu ermöglichen.
Generell ist eine individuelle Rechtsberatung den rechtsberatenden Berufen und entsprechenden (Schuldner-) Beratungsstellen vorbehalten. Die Bank nimmt nur die Einrichtung des P-Kontos vor und stellt allgemeine Informationen zur Verfügung. Eine individuelle Beratung darf die Bank nicht vornehmen.
Der gesetzliche Pfändungsschutz funktioniert nur im Guthabenbereich uneingeschränkt. Daher macht die Einräumung eines Dispositionskredits (eingeräumte Kontoüberziehung) keinen Sinn. Zudem ist dieser bonitätsabhängig, was bei der Notwendigkeit der Führung eines P-Kontos meist nicht gegeben ist.
Die Pfändungsfreigrenze kann pauschal angehoben oder individuell festgesetzt werden. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn Sie Unterhalt leisten oder Leistungen für Ihre Bedarfsgemeinschaft empfangen. Die Erhöhung setzt aber eine entsprechende Bescheinigung durch die im Gesetz genannten Stellen oder einen gerichtlichen Beschluss voraus.
Bescheinigungen dürfen nur vom Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Familienkassen oder einer anerkannten Person oder Stelle im Sinne § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (z.B. Rechtsanwälte, Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen) ausgestellt werden und sollten aktuell sein.
Der gesetzliche Pfändungsschutz funktioniert nur im Guthabenbereich uneingeschränkt. Daher macht die Einräumung eines Dispositionskredits keinen Sinn. Zudem ist dieser bonitätsabhängig, was bei der Notwendigkeit der Führung eines P-Kontos meist nicht gegeben ist.
Aufgrund von Wartungsarbeiten kann es ab Samstag, den 29.10.2022 ab 21 Uhr, teilweise zu Beeinträchtigungen bei der Beantragung von Girokonten oder Krediten kommen.
Sollte Sie dies betreffen, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Wir bitten um Ihr Verständnis.